Das Ergebnis des 5. Teils der Umfrage für Therapeuten zur Kassenbewilligung beschäftigt sich mit dem Ablauf der Zuordnungsbewilligung in Therapiepraxen. Grundsätzlich ist das Einholen der Bewilligung Aufgabe des Patienten. Jedoch übernehmen mehr als die Hälfte der befragten Physiotherapeutinnen, Ergotherapeuten und Heilmasseurinnen diese Aufgabe für ihre Patienten. Dieses spezielle Service verursacht Mehraufwand. Wie viel, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Hier eine kurze Zusammenfassung der Kernaussagen zu diesem Artikel:
Im ersten Schritt wollen wir einen Einblick darüber gewinnen, wie sehr diese spezielle Serviceleistung am Patienten verbreitet ist.
Wie viele Therapeuten holen die Bewilligung der Zuordnung für ihre Patientinnen ein?
Mehr als die Hälfte aller Therapeutinnen übernehmen für ihre Patienten das Einholen der Zuordnungsbewilligung. Somit zählt diese Zusatzleistung am Patienten bereits zum guten Ton. Die folgende Darstellung gibt noch einen detaillierteren Einblick in die Verteilung in Abhängigkeit von der Praxisart:
In Gruppenpraxen wird dieses Service am häufigsten angeboten.
Wie viel Zeit wird pro Monat dafür aufgewendet?
Es fällt ein Aufwand zwischen einer halben Stunde und einer dreiviertel Stunde pro Monat in Abhängigkeit vom Arbeitsvolumen an.
Wie störend wird diese Tätigkeit empfunden?
Sehr interessant ist, dass dies die zweit unliebsamste Tätigkeit bei Therapeuten ist. Nur die vorbereitenden Tätigkeiten in Verbindung mit dem Jahresabschluss stören noch mehr. (siehe dazu: Jahresabschluss – der Energiefresser Nr. 1)
Mehr als die Hälfte aller Therapeuten und Therapeutinnen bieten dieses Zusatzservice, meist kostenlos, ihren Patientinnen an. Der Aufwand dafür hält sich dabei in Grenzen. Nicht mehr als eine dreiviertel Stunden muss dafür eingeplant werden. Jedoch zu dem Preis, dass die Tätigkeit an sich als sehr störend empfunden wird.
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