Gemeinsam statt allein: Was spricht für eine Gemeinschaftspraxis in Österreich? Von geteilten Kosten über mehr Patientenvielfalt bis hin zur rechtlichen Lage – alles, was Du wissen musst, um den nächsten Schritt zu wagen.
Selbstständig sein ist schön. Aber manchmal auch ziemlich einsam – und teuer. Räume, Geräte, Fixkosten, Verwaltung: Wer das alles alleine stemmt, kennt den Druck.
Gleichzeitig möchten viele Therapeuten & Therapeutinnen gar keine Angestellten führen und keine große Struktur aufbauen. Sie wollen behandeln, eigenständig entscheiden – und trotzdem nicht allein sein.
Genau dafür gibt es in Österreich die Gemeinschaftspraxis. Mindestens zwei selbstständige Therapeuten & Therapeutinnen, die gemeinsam unter einem Dach arbeiten – mit geteilten Ressourcen, zentraler Terminplanung, aber jeweils eigener Dokumentation, Abrechnung und Verantwortung.
Selbstständigkeit bleibt, der Stress wird weniger. Hier erfährst Du, was eine Gemeinschaftspraxis genau ist, welche Vorteile sie bringt, was Du beim Gründen beachten musst – und wie Du Dich einer bestehenden Gemeinschaftspraxis anschließen kannst.
Das Wichtigste in Kürze:
- Kosten teilen & selbstständig bleiben: Geteilte Fixkosten reduzieren Deinen Druck bei voller unternehmerischer Freiheit.
- Flexibilität & kollegialer Austausch: Einfache Vertretungen sichern Deinen Urlaub ab und stärken die Zusammenarbeit.
- Sichtbarkeit & smarte Organisation: Ein starker Praxisauftritt gewinnt Patienten & Patientinnen, während digitale Tools die Planung erleichtern.
Was ist eine Gemeinschaftspraxis überhaupt – und was nicht?
Bevor wir in die Vorteile einsteigen, lohnt sich ein kurzer Blick auf den Begriff selbst – denn in Österreich wird er manchmal verwechselt oder mit anderen Modellen vermischt.
Gemeinschaftspraxis vs. Gruppenpraxis: Wo liegt da eigentlich der Unterschied?
In Österreich gibt es im Wesentlichen zwei Modelle für das gemeinsame Arbeiten in einer Praxis – und sie unterscheiden sich grundlegend. In einer Gemeinschaftspraxis sind alle Beteiligten selbstständig tätig.
Jede Therapeutin und jeder Therapeut führt die eigene Dokumentation, rechnet Leistungen unter dem eigenen Namen ab und trägt die volle berufliche Verantwortung für die eigenen Patienten & Patientinnen.
Termin- und Raumplanung erfolgen oft zentral und gemeinsam – das ist der verbindende Kern. Jede beteiligte Person hat dabei ihr eigenes Praxiskonto, eigene Abrechnungsunterlagen und nimmt beim Austritt ihre Daten vollständig mit.
In einer Gruppenpraxis hingegen sind die Therapeuten & Therapeutinnen angestellt. Dokumentation und Abrechnung laufen zentral unter dem Namen der Praxis, die Verantwortung liegt beim Praxisinhaber oder der Praxisinhaberin – und beim Austritt bleiben alle Daten in der Praxis.
Die größten Vorteile einer Gemeinschaftspraxis
Was macht eine Gemeinschaftspraxis eigentlich so attraktiv? Die Antwort liegt auf mehreren Ebenen – wirtschaftlich, organisatorisch und menschlich. Hier sind die vier größten Vorteile, die Therapeuten & Therapeutinnen in der Praxis am häufigsten nennen.
1. Kosten teilen, Ressourcen gewinnen
Gerade in der Anfangsphase der Selbstständigkeit, wenn Fixkosten besonders drücken, kann das den entscheidenden Unterschied ausmachen. Wer günstigere Räume, bessere Geräte oder mehr Platz für die gleichen Kosten bekommt, hat mehr Spielraum für Qualität, Weiterbildung und Wachstum.
Und das Beste: Die Selbstständigkeit jeder einzelnen Person bleibt vollständig erhalten — eigene Abrechnung, eigene Patienten & Patientinnen, eigene Entscheidungsfreiheit. Nur die Kosten werden geteilt, nicht die Verantwortung.
2. Flexibilität bei Öffnungszeiten & Vertretung
Allein eine Praxis zu führen bedeutet: Wenn Du krank bist oder Urlaub machst, steht die Praxis still. In einer Gemeinschaftspraxis ist das deutlich einfacher abzufedern.
Vertretungsregelungen lassen sich unkompliziert unter Kolleginnen und Kollegen vereinbaren, und die Praxis bleibt für Patienten & Patientinnen erreichbar – auch wenn eine Person ausfällt.
Dasselbe gilt für Öffnungszeiten: Was eine Einzelperson kaum leisten kann – Früh- und Spättermine, breitere Wochenabdeckung – lässt sich in einer Gemeinschaft viel leichter aufteilen.
Das bedeutet mehr Komfort für Deine Patienten & Patientinnen und eine bessere Auslastung für alle Beteiligten – ohne dass jemand mehr arbeiten muss als gewollt.
3. Kollegiale Unterstützung statt Einzelkämpfertum
Solo-Selbstständigkeit kann auf Dauer für einige isolierend sein. Schwierige Fälle, fachliche Fragen, ein schlechter Tag – in einer Gemeinschaftspraxis hast Du Kolleginnen und Kollegen, mit denen Du Dich austauschen kannst.
Das ist fachlich und menschlich ein echter Gewinn. Seit dem MTD-Gesetz 2024, das seit September 2024 in Österreich in Kraft ist, wurde die interprofessionelle Zusammenarbeit unter Therapeuten & Therapeutinnen ausdrücklich gestärkt. Eine Gemeinschaftspraxis – ob mit Kollegen & Kolleginnen aus derselben oder aus anderen Berufsgruppen – schafft genau den Rahmen, in dem diese Zusammenarbeit nicht nur erlaubt, sondern aktiv gelebt werden kann.
Und wer Patienten & Patientinnen direkt an eine Kollegin mit einem anderen Schwerpunkt weiterleiten kann, bietet mehr als jede Einzelpraxis.
4. Mehr Sichtbarkeit & Patientenvielfalt
Eine Gemeinschaftspraxis hat nach außen mehr Strahlkraft als eine Einzelpraxis. Ein gemeinsamer Praxisname, eine gemeinsame Website, mehr Bewertungen, mehr Präsenz – das alles hilft beim Gefunden werden.
Und wer mehrere Fachrichtungen unter einem Dach vereint, spricht automatisch eine breitere Zielgruppe an. Patienten & Patientinnen schätzen es, wenn sie für unterschiedliche Anliegen nicht zwischen verschiedenen Praxen wechseln müssen.
Patienten & Patientinnen profitieren in solchen Zusammenschlüssen vom Austausch zwischen Fachrichtungen sowie der direkten Weiterleitung innerhalb der Praxis – ein echter Mehrwert, der sich auch auf die Reputation auswirkt.
Gemeinschaftspraxis gründen: Was gilt rechtlich in Österreich?
Wer in Österreich eine Gemeinschaftspraxis gründen möchte, muss sich mit einigen rechtlichen Grundlagen vertraut machen. Es gibt wichtige Dinge, die Du vorab wissen solltest.
Die GesbR – die passende Rechtsform für selbstständige Therapeuten & Therapeutinnen
Für Therapeuten & Therapeutinnen, die gemeinsam eine Gemeinschaftspraxis betreiben wollen und dabei selbstständig bleiben möchten, ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) in Österreich die naheliegendste Rechtsform.
Wie das Unternehmensserviceportal USP.gv.at (aktualisiert Januar 2025) erklärt, entsteht eine GesbR durch den vertraglichen Zusammenschluss von mindestens zwei Personen, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.
Der Gesellschaftsvertrag kann formfrei — also auch mündlich — geschlossen werden, die Schriftform wird jedoch dringend empfohlen. Die GesbR besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und wird nicht ins Firmenbuch eingetragen.
Das bedeutet: Jede beteiligte Person haftet persönlich für betriebliche Verbindlichkeiten (wie die Miete). Für Deine therapeutische Arbeit und Deine Patienten & Patientinnen haftest Du natürlich weiterhin selbst – nicht als Gemeinschaft.
Wichtig für freiberufliche MTD-Berufe wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie: Da diese Berufe nicht der Gewerbeordnung unterliegen, sondern eigenen berufsrechtlichen Vorschriften (MTD-Gesetz 2024), muss jede beteiligte Person ihre individuelle Berufsberechtigung besitzen und im Gesundheitsberuferegister eingetragen sein.
Bei konkreten rechtlichen Fragen empfiehlt sich jedenfalls die Beratung durch eine Rechtsberatung oder eine Steuerberatung mit Erfahrung im Gesundheitsbereich.
Was Du beim Gesellschaftsvertrag beachten solltest
Auch wenn der Gesellschaftsvertrag formfrei möglich ist, empfiehlt die WKO ausdrücklich die Schriftform – und das aus gutem Grund. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag schützt alle Beteiligten vor späteren Missverständnissen.
Folgende Punkte solltest Du darin unbedingt regeln: Kostenteilung (Miete, Geräte, Personal), die Nutzung gemeinsamer Ressourcen wie Kalender und Wartezimmer, Regelungen für Eintritt und Austritt von Mitgliedern sowie was im Fall von Krankheit, Kündigung oder Auflösung passiert.
Laut WKO-FAQ zur GesbR bedürfen außergewöhnliche Entscheidungen grundsätzlich eines einstimmigen Beschlusses– je klarer Du das vorab im Vertrag regelst (z. B. durch die Vereinbarung von Mehrheitsbeschlüssen für den Alltag), desto reibungsloser läuft die Zusammenarbeit.
Im Zweifelsfall lohnt sich auch hier eine Rechts- oder Steuerberatung.
Einer Gemeinschaftspraxis anschließen: So gelingt der Einstieg
Der Einstieg in eine bestehende Praxis bedeutet in Österreich meist den Beitritt zu einer GesbR. Laut dem Unternehmensserviceportal erfordert dies zwingend eine Änderung des Gesellschaftsvertrags. Da Du damit in die persönliche Haftung eintrittst, ist eine präzise vertragliche Absicherung essenziell.
Die Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt, finanzielle Fragen wie die Investitionsablöse für vorhandene Infrastruktur und die laufende Kostenteilung vorab transparent zu regeln. Zudem müssen MTD-Berufe und Psychotherapeuten & Psychotherapeutinnen ihren neuen Standort im Gesundheitsberuferegister bzw. der Berufsliste melden.
Um das Risiko von Altlasten auszuschließen, rät auch der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie, den Beitrittsvertrag vorab rechtlich und steuerlich prüfen zu lassen.
Gemeinschaftspraxis organisieren – digital und ohne Chaos
Gemeinsam arbeiten klingt gut – aber wie hält man dabei den Überblick? Wer arbeitet wann, welcher Raum ist belegt, wie läuft die Abrechnung individuell? Die Antwort liegt in einem zentralen digitalen System, das genau für dieses Modell gemacht ist.
In synaptos gibt es dafür eigene Funktionen, die auf die Gemeinschaftspraxis zugeschnitten sind. Ein zentraler Gruppenkalender zeigt auf einen Blick, wer wann verfügbar ist und welche Behandlungsräume gerade belegt sind – für alle sichtbar, ohne dass jemand telefonisch koordinieren muss.
Ein gemeinsamer Patientenstamm stellt sicher, dass jede Patientin und jeder Patient nur einmal angelegt werden muss, aber für alle Mitglieder der Gemeinschaft einsehbar ist – vorausgesetzt, die Patientin oder der Patient hat dem zugestimmt.
Gleichzeitig bleibt die Abrechnung für jede Person individuell – jede Therapeutin und jeder Therapeut rechnet unter dem eigenen Namen ab, DSGVO-konform und ohne Datenvermischung. Beim Austritt aus der Gemeinschaft werden die eigenen Daten einfach mitgenommen.
Zusammen selbstständig – und trotzdem frei
Die österreichische Gemeinschaftspraxis ist ein Modell, das viele Vorteile bietet – ohne die Eigenständigkeit aufzugeben. Geteilte Kosten, mehr Flexibilität, kollegialer Austausch und eine stärkere Außenwirkung: Das sind keine Kleinigkeiten, das ist der Unterschied zwischen einer Praxis, die zehrt – und einer, die trägt.
Ob Du selbst eine Gemeinschaftspraxis gründen oder Dich einer bestehenden Gemeinschaftspraxis anschließen möchtest: Der erste Schritt ist kleiner, als er oft erscheint. Die rechtlichen Hürden sind überschaubar, die Vorteile real – und mit dem richtigen digitalen System im Rücken läuft die Organisation fast von selbst.
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