Rechnung oder Honorarnote
Grundsätzlich sind eine
Rechnung und eine Honorarnote dasselbe. In
Österreich gibt es hier aber eine
besondere Bezeichnung für Freiberufler. Dazu zählen neben Ärzten, Rechtsanwälten etc. auch Therapeuten.
Rechnungen die von Therapeuten in Österreich gestellt werden, müssen als Honorarnote bezeichnet werden.
Beachte: In Deutschland gibt es diese Bezeichnung übrigens nicht. Dort wird der Begriff der Rechnung einheitlich genutzt.
So geht die Erstellung der Rechnung/Honorarnote
Rechnungen oder Honorarnoten werden in Österreich über eine erbrachte Leistung ausgestellt. Die Zahlung erfolgt erst im Nachhinein.
Die rechtliche Grundlage in Österreich bildet das
Umsatzsteuergesetz.
Es gibt bestimmte
formale Mindestanforderungen die eine Rechnung/Honorarnote erfüllen muss.
Wann benötige ich einen Beleg?
Ein
Beleg wird als Bestätigung einer Barzahlung ausgestellt. Dazu zählen Bargeld, Bankomatzahlung (in Deutschland EC Karte) und Kreditkartenzahlungen. Die Ausstellung eines Belegs ist bei jeder
Barzahlung verpflichtend.
Die Rechnungen und Belege in smartTherapy entsprechen natürlich allen gesetzlichen Anforderungen.
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Disclaimer: Wir sind keine Steuerberater und alle Angaben sind ohne Gewähr. Bei konkreten Fragen wende dich bitte direkt an den Experten.
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