Barbeleg und Honorarnote in einem Dokument
Ereignet sich der Fall, dass der Patient bar eine Leistung bezahlen möchte, jedoch eine Honorarnote anstatt eines Barbeleges benötigt (der Barbeleg reicht nicht aus, um das bezahlte Geld bei der Krankenkasse zurückzufordern, die Honorarnote jedoch schon), sind dafür in der Regel zwei Dokumente erforderlich: einerseits müsste aufgrund der Registrierkassenpflicht ein Barbeleg ausgestellt werden, anderseits für einen Nachweis, der von den Krankenkassen akzeptiert wird, eine Honorarnote. Mit smartTherapy ist es möglich eine 2-in-1-Variante, eine Barhonorarnote, zu erstellen, die mit zwei Belegnummern versehen ist. Natürlich berücksichtigt in diesem Fall das System, dass – trotz der zwei vorhandenen Belegnummern – nur einmal eine Zahlung erfolgt ist. Damit wird für den Steuerberater alles einwandfrei vorbereitet.