Jahresabschluss für Therapeuten
Für Therapeut:innen ist es ratsam, sich bereits im Laufe des Jahres immer wieder um die eigenen Finanzen zu kümmern. Ein ständiger Überblick über die eingenommenen und ausgegebenen Geldbeträge schafft Sicherheit. Außerdem ist man in der Lage, besser zu planen, um möglichst hohe Zahlungen an das Finanzamt am Ende des Jahres zu vermeiden. So kann man notwendige Investitionen, die zu Auszahlungen führen, womöglich vorziehen. Dadurch verringert sich der Gewinn am Jahresende. Was zu Steuereinsparungen führt.
In den meisten Gesundheitsberufen ist diese Leistung von der Umsatzsteuer befreit. Dazu zählen z.B. Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Psychotherapie usw. Eine Ausnahme von dieser Steuerbefreiung bei Gesundheitsberufen ist die gewerbliche Massage. Hier ist eine Umsatzsteuer zu zahlen.
Was heißt das für Therapeut:innen, die eine Rechnung oder Honorarnote an Patient:innen stellen? Das bedeutet, dass Patient:innen keine Steuer für die Leistung zahlen müssen. Wenn Therapeut:innen jedoch in der Praxis andere Produkte verkaufen, ist für diese eine Steuer zu zahlen.