Therapeuten, die einen Vertrag mit der Krankenkasse abgeschlossen haben sind sogenannte „Vertragspartner von Krankenkassen“. Die Vertragstherapeuten rechnen ihre erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab.
Im Unterschied dazu stellen Wahltherapeuten ihre Leistungen den Patienten direkt in Rechnung. Die Patienten haben dann die Möglichkeit, durch Einreichen der Honorarnote und der chefärztlich bewilligten ärztlichen Verordnung, bei ihrer Krankenkasse den Kassatarif für ihre Behandlung refundiert zu bekommen.
Physiotherapeuten, Ergotherapeuten sowie Logopäden können Vertragstherapeuten werden, wenn sie gewisse Voraussetzungen erfüllen.
Zu diesen gehören zum Beispiel berufliche Qualifikation (z.B. Diplom, Bsc oder Nostrifikation, Bescheid über Freiberuflichkeit) eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie gewisse Voraussetzungen – ausreichende Deutschkenntnisse und ein Behandlungsangebot meist von mindestens 20 Wochenstunden (variiert von Bundesland zu Bundesland) – bieten können .
Grundsätzlich verfügt oder schließt der Therapeut mit dem zuständigen Krankenversicherungsträger einen Partnervertrag. Je Berufsgruppe verhandelt deren Standesvertretung auf Bundesebene einen Rahmenvertrag aus. Hier ist unbedingt die Gültigkeit des Rahmenvertrages zu beachten. Wird der Therapeut als Vertragspartner aufgenommen, wird dieser in den einschlägigen Berufsregistern erfasst und erhält eine Vertragspartnernummer. Zu beachten ist, dass der Vertrag mit dem Krankenversicherungsträger ein Leistungsverzeichnis mit Tarifpositionen enthält, welche mit dem erwähnten Träger abgerechnet werden dürfen. Der Partnervertrag mit einer Krankenkasse wird meist unbefristet vergeben und kann unter Einhaltung der Kündigungsfristen wieder gelöst werden.
Die Bewerbung um einen Einzelvertrag hat fristgerecht und schriftlich zu erfolgen. Die Vergabe erfolgt nach einem punktemäßigen Reihungsschema.
Über freie Vertragspartnerstellen kann man sich auf der Homepage der ÖGK informieren oder auf der Homepage der jeweiligen Berufsvertretung der Ergo- und Physiotherapeuten sowie Logopäden.
Bewerbungen um freie Stellen können an den Bundesverband Ergotherapie Austria bzw. an den Bundesverband Logopädieaustria gesendet werden. Informationen und Beratung findet man auch auf der Homepage von Bundesverband Physio Austria.
Eine Mitgliedschaft bei den jeweiligen Verbänden ist jedoch keine zwingende Voraussetzung, um ein Einzelvertragsverhältnis mit den Krankenkassen einzugehen.
Das Elektronische Datenaustauschsystem wurde um Ressourcen zu sparen vor circa 20 Jahren bundesweit einheitlich eingerichtet. Es dient sowohl Dienstgebern (z.B. zur An- und Abmeldung von Dienstnehmern) als auch Kassenvertragspartnern (z.B. Therapeuten) zur sicheren elektronischen Datenübermittlung und Verwaltungsvereinfachung.
An Elda sind alle Krankenkassen und Betriebskrankenkassen, die AUVA, Krankenfürsorgeanstalt der Stadt Wien sowie das Bundesministerium für Finanzen beteiligt.
Als Vertragstherapeut hat man verschiedene Möglichkeiten der elektronischen Datenübermittlung. Eine davon ist die Selbstabrechnung mittels spezifischer und zertifizierter Vertragspartner Software und anschließender Übermittlung der Daten über ELDA-Online.
Die Leistungsverrechnung von Vertragstherapeuten erfolgt mit smartTherapy einfach und intuitiv. Die dafür erforderlichen Funktionen wurden in die vorhandenen Abläufe von smartTherapy voll integriert. Damit erfolgt die Abrechnung mit den Krankenkassen ohne wesentlichen Mehraufwand. Mehr Informationen dazu findest du unter: smartTherapy – Abrechnung mit Krankenkassen